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Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Offenbach

Im Betreuten Wohnen erhalten Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Lebenskrisen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen Unterstützung und Beratung. Die Unterstützung erfolgt in der eigenen Wohnung oder in der Wohngemeinschaft des Diakonischen Werks für Frankfurt und Offenbach.

Ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Ziel des Betreuten Wohnens ist es, psychisch erkrankten Menschen, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Die Unterstützung erfolgt je nach Bedarf, ein- bis mehrmals wöchentlich – in der Regel durch Hausbesuche von Sozialarbeiter*innen.

Angeboten werden: 

  • Unterstützung bei Briefen und Anträgen an Behörden, Ämter und andere Institutionen
  • Begleitung zu Ärzten, Kliniken und Behörden
  • Kontaktangebote, Anleitung bei der Freizeitgestaltung
  • Unterstützung in Krisen
  • Fachvermittlung zu weiterführenden Hilfen
  • Individuelle Hilfestellung in vielen weiteren Fragen des Alltags

Die Wohngemeinschaft
Vier Plätze bietet die Wohngemeinschaft für chronisch psychisch erkrankte Menschen in Offenbach. Im Erdgeschoss eines Wohnhauses stehen dafür vier Zimmer zur Verfügung, die Bewohner können ihre eigenen Möbel mitbringen. Sie teilen sich Küche, zwei Bäder und einen Gemeinschaftswohnraum. Betreut wird die Wohngemeinschaft von einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter. Die Bewohner erhalten alle Unterstützungsangebote des Betreuten Wohnens.

Voraussetzungen des Betreuten Wohnens
Unterstützung erhalten Menschen, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine ärztliche Bescheinigung über eine psychische Erkrankung besitzen. Zum Betreuten Wohnen verweisen Sozialpsychiatrische Dienste, niedergelassene Fachärzte (Neurologen, Psychiater) sowie Beratungsstellen, Kliniken oder Angehörige. Die Finanzierung erfolgt über den Landeswohlfahrtsverband.

Die Teilnahme am Betreuten Wohnen erfolgt ausschließlich freiwillig. Die Mitarbeitenden des Betreuten Wohnens unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht

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